Wettschulden
Als Wettschuld bezeichnet man allgemein die Einlösung des Wetteinsatzes → Wetteinsatz
bei einer Wette oder einem Wettspiel.
Eine Wettschuld ist eine unvollkommene Verbindlichkeit.
Weil bei Wetten und Spielen der Eintritt des Erfolges vom Zufall (weitgehend) abhängig ist
(sog. aleatorischer Bestandteil), genießen diese Verbindlichkeiten nur eine geringe Wirksamkeit.
Im Volksmund werden sie deswegen oft “Ehrenschulden” bezeichnet.
Wurden die Wettschulden jedoch bereits bezahlt, kann man sie nicht mehr zurückfordern.
Anders werden Wettschulden von staatlich lizenzierten Wettbetrieben (Buchmacher) → Wettanbieter behandelt.
Diese Wettschulden können sehr wohl mit eingefordert werden.